Der Tierhalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht.
Der Tierhalter versichert, dass sein Hund gesund ist und eine gültige Impfung gegen Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Hepatitis und Zwingerhusten vorliegt.
Eine aktuelle Bestätigung der Haftpflichtversicherung sowie des gültigen Impfausweises mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen sind bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und werden in der Hundepension hinterlegt.
Eine Entwurmung sowie eine Floh- und Zeckenschutzbehandlung sollten ebenfalls im Vorfeld durchgeführt werden.
Trotz aller Prophylaxen kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension keine Haftung übernommen werden.
Der Tierhalter macht zuverlässige und klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes (Läufigkeit, Krankheit, etc.) Medikamente, die das Tier einnehmen muss, Insulin und/oder Spezialfutter müssen in ausreichender Menge mitgebracht werden.